BGH, Beschluss vom 2026-05-12 - VI ZR 102/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.05.2026
- AktenzeichenVI ZR 102/25
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde die Beschwerde einer Partei zurückgewiesen, die in einem früheren Urteil nicht die Möglichkeit zur Revision erhielt. Es ging um die Berichterstattung über einen Kläger, wobei die Beklagten keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben haben, was nicht rechtmäßig war.
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