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BGH, Beschluss vom 2023-06-13 - VIII ZB 6/23

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Gegenvorstellung des Beklagten gegen einen vorherigen Beschluss nicht angenommen wird, da er die Vorgaben für die Einlegung einer Rechtsbeschwerde nicht erfüllt hat. Der Beklagte hatte auch weitere Einwände erhoben, die auf fehlerhaften Annahmen beruhen.

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