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BGH, Beschluss vom 2026-06-16 - XI ZR 73/25

Ein Kläger hatte gegen einen Beschluss eines Oberlandesgerichts geklagt, weil er der Meinung war, dass er ein Widerrufsrecht bei einem Darlehensvertrag hatte. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat und dass der Widerruf nicht möglich ist, da der Vertrag bereits vollständig erfüllt war.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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