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BGH, Beschluss vom 2026-06-23 - VIII ZR 180/24

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde eines Beklagten gegen eine frühere Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht angenommen wird. Er hat keinen Anspruch auf Revision, da die rechtlichen Fragen nicht grundlegend sind und keine einheitliche Rechtsprechung gesichert werden muss.

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