BGH, Beschluss vom 2026-06-01 - I ZB 23/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum01.06.2026
- AktenzeichenI ZB 23/25
In diesem Gerichtsbeschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Anhörungsrüge der Antragstellerin unzulässig ist. Das bedeutet, dass die Antragstellerin nicht erfolgreich anfechten konnte, dass ihre vorherige Beschwerde als unzulässig abgelehnt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.