BGH, Urteil vom 2023-06-01 - III ZR 73/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum01.06.2023
- AktenzeichenIII ZR 73/22
In diesem Urteil geht es um die Kündigung eines Lehrgangsvertrags während der Corona-Pandemie. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Grund für die Kündigung, nämlich die Gesundheitsrisiken durch die Pandemie, nicht aus dem Verantwortungsbereich des Teilnehmers lag und die zuvor getroffene Entscheidung des Landgerichts überprüft werden muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Erwirkt eine Partei ein ihr günstiges, noch nicht rechtskräftiges und vorläufig vollstreckbares Urteil und schließen die Parteien danach einen Prozess
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - IV ZB 30/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - RiZ (R) 12/25
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden