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BGH, Urteil vom 2023-06-01 - III ZR 73/22

In diesem Urteil geht es um die Kündigung eines Lehrgangsvertrags während der Corona-Pandemie. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Grund für die Kündigung, nämlich die Gesundheitsrisiken durch die Pandemie, nicht aus dem Verantwortungsbereich des Teilnehmers lag und die zuvor getroffene Entscheidung des Landgerichts überprüft werden muss.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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