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BGH, Beschluss vom 2023-06-13 - VIII ZR 402/21

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Klage der Kläger, die eine Anhörungsrüge einreichten, unzulässig ist. Das liegt daran, dass die Kläger nicht von einem zugelassenen Rechtsanwalt vertreten werden, was bei diesem Verfahren erforderlich ist.

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