BGH, Beschluss vom 2026-07-20 - V ZR 62/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.07.2026
- AktenzeichenV ZR 62/25
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Anhörungsrüge des Klägers nicht begründet ist. Er hatte geäußert, dass sein Recht auf rechtliches Gehör verletzt wurde, was das Gericht jedoch verneinte.
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