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BGH, Beschluss vom 2026-07-20 - V ZR 62/25

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Anhörungsrüge des Klägers nicht begründet ist. Er hatte geäußert, dass sein Recht auf rechtliches Gehör verletzt wurde, was das Gericht jedoch verneinte.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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