BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - VI ZR 208/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.07.2026
- AktenzeichenVI ZR 208/25
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Anhörungsrüge des Klägers gegen einen vorherigen Beschluss unzulässig ist. Außerdem wurde der Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts abgelehnt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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