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Rechtswegzuständigkeit für den Antrag auf Anordnung der Durchsuchung der Wohnung eines ausreisepflichtigen Ausländers zum Zweck der Sicherung der Abschiebung

In diesem Urteil ging es um die Frage, welches Gericht zuständig ist, wenn eine Behörde die Durchsuchung der Wohnung eines ausreisepflichtigen Ausländers zur Sicherung seiner Abschiebung beantragt. Das Oberlandesgericht entschied, dass der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist und nicht zu den ordentlichen Gerichten gehört.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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