Räumungsvollstreckung gegen den Wohnraummieter: Erforderlichkeit sachverständiger Hilfe zur Beurteilung der mit einem Umzug verbundenen gesundheitlichen Folgen für den Schuldner; Berücksichtigung zusätzlicher nicht im Sachverständigengutachten behandelter Umstände; Beschränkung auf die Frage einer Suizidgefahr
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum01.06.2023
- AktenzeichenI ZB 108/22
In diesem Urteil geht es um einen Mann, der in seiner Wohnung leben möchte und aus gesundheitlichen Gründen um mehr Zeit für einen Umzug bittet. Er leidet an schweren psychischen Erkrankungen, und es wurde eine hohe Suizidgefahr festgestellt, wenn er geräumt wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Erwirkt eine Partei ein ihr günstiges, noch nicht rechtskräftiges und vorläufig vollstreckbares Urteil und schließen die Parteien danach einen Prozess
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - IV ZB 30/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - RiZ (R) 12/25
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden