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BGH, Beschluss vom 2023-07-10 - VI ZR 1074/20

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichthof (BGH) entschieden, dass die Anhörungsrüge, also der Einspruch der Beklagten gegen einen vorherigen Beschluss, zurückgewiesen wurde. Das Gericht stellt fest, dass die Beklagte nicht das Recht auf rechtliches Gehör verletzt wurde.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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