BGH, Beschluss vom 2023-07-10 - VI ZR 1074/20
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum10.07.2023
- AktenzeichenVI ZR 1074/20
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichthof (BGH) entschieden, dass die Anhörungsrüge, also der Einspruch der Beklagten gegen einen vorherigen Beschluss, zurückgewiesen wurde. Das Gericht stellt fest, dass die Beklagte nicht das Recht auf rechtliches Gehör verletzt wurde.
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