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Gesamtvollstreckung: Rückgewähr eines zu Unrecht aus der Masse entnommenen Vergütungsvorschusses des Gesamtvollstreckungsverwalters

In diesem Urteil geht es um die Rückzahlung eines Vorschusses, den ein Gesamtvollstreckungsverwalter irrtümlich aus der Insolvenzmasse entnommen hat. Der Beklagte, der diesen Vorschuss erhalten hatte, muss ihn zurückzahlen, da sein Antrag auf Vergütung abgelehnt wurde.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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