Gesamtvollstreckung: Rückgewähr eines zu Unrecht aus der Masse entnommenen Vergütungsvorschusses des Gesamtvollstreckungsverwalters
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum29.06.2023
- AktenzeichenIX ZR 151/22
In diesem Urteil geht es um die Rückzahlung eines Vorschusses, den ein Gesamtvollstreckungsverwalter irrtümlich aus der Insolvenzmasse entnommen hat. Der Beklagte, der diesen Vorschuss erhalten hatte, muss ihn zurückzahlen, da sein Antrag auf Vergütung abgelehnt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils