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BGH, Beschluss vom 2023-07-04 - IX ZB 4/23

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Ablehnungsgesuche des Beklagten gegen den Vorsitzenden Richter und die Urkundsbeamtinnen unzulässig sind, da das Verfahren bereits abgeschlossen ist. Auch die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung wurden abgelehnt.

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