BGH, Urteil vom 2023-07-10 - VIa ZR 6/23
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum10.07.2023
- AktenzeichenVIa ZR 6/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Kläger Ansprüche wegen einer deliktischen Schädigung gegen die Beklagte hat. Das vorherige Urteil des Oberlandesgerichts wurde aufgehoben, weil es nicht richtig war und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen wurde.
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