BGH, Beschluss vom 2023-07-20 - I ZB 38/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.07.2023
- AktenzeichenI ZB 38/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Ablehnungsgesuche der Schuldnerin gegen bestimmte Richter unzulässig sind. Das bedeutet, dass die Schuldnerin nicht mehr gegen die Richter vorgehen kann, da die Instanz durch einen vorherigen Beschluss bereits beendet ist.
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