BGH, Beschluss vom 2023-07-20 - I ZB 38/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.07.2023
- AktenzeichenI ZB 38/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Ablehnungsgesuche der Schuldnerin gegen bestimmte Richter unzulässig sind. Das bedeutet, dass die Schuldnerin nicht mehr gegen die Richter vorgehen kann, da die Instanz durch einen vorherigen Beschluss bereits beendet ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Erwirkt eine Partei ein ihr günstiges, noch nicht rechtskräftiges und vorläufig vollstreckbares Urteil und schließen die Parteien danach einen Prozess
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - IV ZB 30/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - RiZ (R) 12/25
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden