Wert der Beschwer bei Streit um Sondernutzungsrecht
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum15.06.2023
- AktenzeichenV ZR 227/22
In diesem Urteil wurde entschieden, dass eine Beschwerde gegen eine frühere Entscheidung über ein Sondernutzungsrecht nicht zugelassen wird. Der Wert der Beschwer beträgt 133.500 €, obwohl die vorherigen Gerichte nur 10.000 € festgelegt hatten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- BGH, Beschluss vom 2026-07-29 - V ZR 205/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - VII ZR 128/25
- In Beschwerdeverfahren über den Antrag eines Bietinteressenten auf Akteneinsicht in die Zwangsversteigerungsakte gemäß § 42 ZVG beträgt der Wert des G
- 1. Ein Absenkungsbeschluss nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG kann Gegenstand einer Beschlussmängelklage sein. 2. Die gerichtliche Ungültigerklärung eines Ab
- 1. Eine der Gestattung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums entgegenstehende Beeinträchtigung liegt vor, wenn sich ein Wohnung