BGH, Beschluss vom 2023-08-30 - IV ZR 354/21
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.08.2023
- AktenzeichenIV ZR 354/21
Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die Beschwerde einer Klägerin zurückgewiesen wurde. Die Klägerin wollte die Erlaubnis, in die nächste Instanz (Revision) zu gehen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Erwirkt eine Partei ein ihr günstiges, noch nicht rechtskräftiges und vorläufig vollstreckbares Urteil und schließen die Parteien danach einen Prozess
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - IV ZB 30/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - RiZ (R) 12/25
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden