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BGH, Beschluss vom 2023-08-08 - VIII ZA 17/22

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Beschwerde des Beklagten gegen einen vorherigen Beschluss für unzulässig erklärt. Diese Beschwerde, genannt Anhörungsrüge, wurde wegen fehlender Informationen über eine Verletzung des rechtlichen Gehörs abgelehnt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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