Beitreibung einer in Polen verhängten Geldsanktion durch das Bundesamt für Justiz: Übermittlung des Zwangsvollstreckungsantrags im elektronischen Rechtsverkehr
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum27.07.2023
- AktenzeichenI ZB 113/22
Das Bundesamt für Justiz fordert von einem Schuldner in Deutschland, dass er eine Geldstrafe zahlt, die in Polen verhängt wurde. Es ging darum, dass der Antrag auf Vollstreckung nicht einfach abgelehnt werden kann, nur weil er elektronisch und nicht in Papierform eingereicht wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.