BGH, Beschluss vom 2023-07-27 - I ZB 78/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.07.2023
- AktenzeichenI ZB 78/22
In diesem Gerichtsurteil hat der Bundesgerichtshof beschlossen, dass ein Antrag auf Zwangsvollstreckung trotz elektronischer Einreichung gültig ist, auch wenn er nicht qualifiziert elektronisch signiert wurde. Das Gericht hat den vorherigen Beschluss aufgehoben, da die Anforderungen für solche Anträge erfüllt wurden.
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