BGH, Beschluss vom 2023-09-19 - XI ZB 30/20
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum19.09.2023
- AktenzeichenXI ZB 30/20
In diesem Beschluss geht es um die Festsetzung des Gegenstandswerts für die außergerichtlichen Kosten eines Rechtsbeschwerdeverfahrens. Der Wert wurde auf 1.650.610 € angepasst, da ein Rechenfehler festgestellt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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