BGH, Beschluss vom 2023-08-30 - IV ZR 38/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.08.2023
- AktenzeichenIV ZR 38/22
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision nicht erfolgreich war. Die Vorentscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg bleibt damit bestehen und wird nicht auf die nächste Instanz weitergeleitet.
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