BGH, Beschluss vom 2023-09-27 - IV ZR 108/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.09.2023
- AktenzeichenIV ZR 108/22
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde des Klägers gegen eine frühere Entscheidung nicht zugelassen wird. Das Gericht sieht in diesem Fall keine grundsätzlichen rechtlichen Fragen, die eine Prüfung in der Revisionsinstanz rechtfertigen würden.
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