BGH, Beschluss vom 2023-09-27 - IV ZR 108/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.09.2023
- AktenzeichenIV ZR 108/22
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde des Klägers gegen eine frühere Entscheidung nicht zugelassen wird. Das Gericht sieht in diesem Fall keine grundsätzlichen rechtlichen Fragen, die eine Prüfung in der Revisionsinstanz rechtfertigen würden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Erwirkt eine Partei ein ihr günstiges, noch nicht rechtskräftiges und vorläufig vollstreckbares Urteil und schließen die Parteien danach einen Prozess
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - IV ZB 30/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - RiZ (R) 12/25
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden