BGH, Beschluss vom 2023-09-20 - XI ZR 14/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.09.2023
- AktenzeichenXI ZR 14/23
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die sofortige Beschwerde eines Beklagten gegen einen vorherigen Beschluss nicht zulässig ist. Auch eine Anhörungsrüge, die geltend macht, dass ihm kein rechtliches Gehör gewährt wurde, wurde zurückgewiesen.
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