BGH, Beschluss vom 2023-09-19 - II ZB 5/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum19.09.2023
- AktenzeichenII ZB 5/23
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Einspruch einer Beklagten gegen einen früheren Beschluss unzulässig ist. Das Gericht hat klargestellt, dass der Einspruch nicht als gültiges Rechtsmittel anerkannt werden kann.
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