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BGH, Beschluss vom 2023-09-04 - II ZR 94/21

In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) geht es um einen Antrag der Klägerin, die Angaben im Titel (Rubrum) von mehreren Entscheidungen zu korrigieren. Der BGH hat entschieden, dass keine Korrektur nötig ist, weil die Angaben so gewollt waren.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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