BGH, Beschluss vom 2023-08-09 - V ZR 155/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.08.2023
- AktenzeichenV ZR 155/22
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wird entschieden, dass die Anhörungsrüge des Beklagten unzulässig ist. Der Beklagte hat nicht klar dargelegt, warum seine Rechte verletzt wurden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.