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BGH, Beschluss vom 2023-08-24 - IX ZR 18/22

In diesem Fall hat das Bundesgerichtshof (BGH) eine Anhörungsrüge zurückgewiesen. Das bedeutet, dass der vorherige Beschluss vom 22.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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