BGH, Beschluss vom 2023-09-19 - VIII ZR 114/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum19.09.2023
- AktenzeichenVIII ZR 114/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Gesuch einer Klägerin, einen Notanwalt zugeordnet zu bekommen, abgelehnt wurde. Sie hatte nicht fristgerecht dargelegt, warum sie die Beendigung ihres Anwaltsmandats nicht zu vertreten hat, und ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde als unzulässig abgewiesen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Erwirkt eine Partei ein ihr günstiges, noch nicht rechtskräftiges und vorläufig vollstreckbares Urteil und schließen die Parteien danach einen Prozess
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - IV ZB 30/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - RiZ (R) 12/25
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden