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BGH, Urteil vom 2023-09-27 - IV ZR 139/22

Das Urteil des Bundesgerichtshofs beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Frau ihr Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen aufgrund falscher Informationen über die Form des Widerrufs noch ausüben kann. Der BGH hat entschieden, dass die Möglichkeit, das Widerrufsrecht auszuüben, auch bei formalen Fehlern bestehen bleibt, wenn der Versicherungsnehmer keine Möglichkeit hat, sich korrekt zu äußern.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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