BGH, Beschluss vom 2023-10-09 - VIa ZR 404/21
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum09.10.2023
- AktenzeichenVIa ZR 404/21
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde eines Klägers auf Zulassung einer Revision gegen ein vorheriges Urteil nicht angenommen wird. Grund hierfür ist, dass die Rechtssache keine grundlegende Bedeutung hat und die Argumentation des Klägers nicht ausreichend ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.