Virtuelle Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft in der Corona-Pandemie: Vorlagepflicht zum Europäischen Gerichtshof und/oder Verfassungsbeschwerde zur Überprüfung der Sonderregelungen
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.10.2023
- AktenzeichenII ZR 205/22
In diesem Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Klage der Kläger gegen das Urteil nicht zulässig ist. Die Gründe, um eine Revision beim höheren Gericht zuzulassen, liegen nicht vor.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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