BGH, Urteil vom 2023-10-09 - VIa ZR 674/21
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum09.10.2023
- AktenzeichenVIa ZR 674/21
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kläger keine Schadensersatzansprüche gegen einen Autohersteller geltend machen kann, weil er keine Beweise für unzulässige Abschalteinrichtungen in dem Fahrzeug vorgelegt hat. Das Gericht wies die vorherige Entscheidung eines Oberlandesgerichts zurück und stellte fest, dass das Berufungsgericht wichtige Punkte übersehen hatte.
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