BGH, Beschluss vom 2023-10-30 - I ZB 103/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.10.2023
- AktenzeichenI ZB 103/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Wert der anwaltlichen Tätigkeit eines Vertreters des Gläubigers in einem Rechtsbeschwerdeverfahren auf bis zu 1.000 Euro festgelegt wird. Dies betrifft Fälle, in denen die Gebühren nicht direkt aus dem Gerichtsverfahren berechnet werden können.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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