BGH, Beschluss vom 2023-10-25 - I ZB 49/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum25.10.2023
- AktenzeichenI ZB 49/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rechtsbeschwerde des Antragstellers unzulässig ist. Das bedeutet, dass der Antragsteller keinen Rechtsmittel einlegen kann, um die Entscheidung des Gerichts anzufechten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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