BGH, Beschluss vom 2023-10-25 - I ZB 49/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum25.10.2023
- AktenzeichenI ZB 49/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rechtsbeschwerde des Antragstellers unzulässig ist. Das bedeutet, dass der Antragsteller keinen Rechtsmittel einlegen kann, um die Entscheidung des Gerichts anzufechten.
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