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BGH, Beschluss vom 2023-08-24 - IX ZB 6/23

In diesem Gerichtsbeschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anträge eines Klägers, den Vorsitzenden Richter und die Urkundsbeamtin abzulehnen, unzulässig sind. Das liegt daran, dass die Rechtsbeschwerdeinstanz bereits abgeschlossen war und keine Änderungen mehr möglich sind.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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