BGH, Beschluss vom 2023-10-17 - II ZR 143/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.10.2023
- AktenzeichenII ZR 143/22
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde des Beklagten gegen ein vorheriges Urteil unzulässig ist. Der Beklagte konnte nicht glaubhaft machen, dass der Wert der Beschwerde über 20.000 Euro liegt, was eine Voraussetzung für die Zulassung der Beschwerde ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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