BGH, Beschluss vom 2023-11-20 - VIa ZR 988/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.11.2023
- AktenzeichenVIa ZR 988/22
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Klage der Klägerin gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts München nicht zugelassen wird. Das Gericht sieht keinen Grund für eine Revision, da die Angelegenheit keine grundsätzliche Bedeutung hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl