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BGH, Urteil vom 2023-11-14 - X ZR 93/22

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Reisende, die während der Covid-19-Pandemie gebucht haben, keinen Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn ihre Reise nicht stark beeinträchtigt wird. Es wurde festgestellt, dass es den Reisenden zuzumuten ist, die Reise anzutreten, wenn sie das Risiko bereits bei der Buchung gekannt haben.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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