BGH, Beschluss vom 2023-12-11 - I ZB 69/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.12.2023
- AktenzeichenI ZB 69/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Rechtsmittel im Zwangsvollstreckungsverfahren von den Schuldnern nicht zulässig ist. Das bedeutet, dass sie gegen eine frühere Entscheidung des Landgerichts Mannheim nichts unternehmen können, weil diese nicht zur Zulassung der Rechtsbeschwerde führte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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