Prospekthaftung: Aufklärungspflichten der Altgesellschafter einer Publikumskommanditgesellschaft gegenüber dem beitrittswilligen Anleger
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum24.10.2023
- AktenzeichenII ZR 58/21
In diesem Urteil geht es um die Verantwortung von Altgesellschaftern einer Kommanditgesellschaft, Anleger über wichtige Informationen zur Anlage aufzuklären. Ein Anleger hatte Anspruch auf Schadensersatz, weil er nicht ausreichend über die Verbindungen und den Einfluss einer beteiligten Person informiert wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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