BGH, Beschluss vom 2023-01-04 - I ZB 91/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.01.2023
- AktenzeichenI ZB 91/22
In diesem Beschluss hat das Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rechtsbeschwerde des Schuldners gegen ein Urteil des Landgerichts Augsburg unzulässig ist. Das bedeutet, dass der Schuldner nicht weiter gegen die Entscheidung vorgehen kann, da das Beschwerdegericht keine Zulassung zur Rechtsbeschwerde erteilt hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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