BGH, Beschluss vom 2023-01-04 - I ZB 90/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.01.2023
- AktenzeichenI ZB 90/22
In diesem Gerichtsbeschluss wird entschieden, dass die Rechtsbeschwerde des Schuldners gegen einen Beschluss des Landgerichts Augsburg nicht zulässig ist. Das bedeutet, dass der Schuldner nicht gegen die Entscheidung des Gerichts vorgehen kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.