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BGH, Beschluss vom 2023-01-04 - I ZB 89/22

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Rechtsbeschwerde des Schuldners gegen einen früheren Beschluss des Landgerichts Augsburg nicht zulässig ist. Das bedeutet, dass der Schuldner nicht erneut gegen die Entscheidung vorgehen kann.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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