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BGH, Beschluss vom 2023-02-16 - IX ZR 147/22

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Beschwerde gegen einen früheren Gerichtsbeschluss, der die Revision nicht zugelassen hat, abgelehnt wird. Der Kläger muss die Kosten tragen, und der Streitwert wurde auf 207.700 € festgelegt.

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