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BGH, Beschluss vom 2023-03-02 - VIa ZR 1268/22

In diesem Beschluss erklärt der Bundesgerichtshof, dass die Revision des Klägers gegen ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts München als verloren gilt, weil er sie zurückgenommen hat. Eine zusätzliche Beschwerde des Klägers war von Anfang an nicht notwendig.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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