BGH, Beschluss vom 2023-03-07 - II ZR 210/21
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum07.03.2023
- AktenzeichenII ZR 210/21
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde eines Beklagten gegen einen vorherigen Beschluss unzulässig ist. Der Beklagte wollte einen Notanwalt zugeordnet bekommen, was aber abgelehnt wurde, da seine vorherige Beschwerde mangels Frist nicht richtig war.
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