BGH, Beschluss vom 2023-03-02 - III ZR 214/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum02.03.2023
- AktenzeichenIII ZR 214/22
In diesem Fall hat ein Beklagter einen Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts gestellt, weil er keinen Anwalt fand, der ihn vertreten wollte. Das Gericht hat diesen Antrag abgelehnt, weil der Beklagte nicht ausreichend erklärt hat, warum andere Anwälte nicht bereit waren, den Fall zu übernehmen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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