BGH, Beschluss vom 2023-04-26 - I ZB 7/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.04.2023
- AktenzeichenI ZB 7/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Anhörungsrüge, die ein Schuldner gegen einen vorherigen Beschluss eingelegt hat, unzulässig ist. Der Grund dafür ist, dass diese Rüge nicht von einem beim Gericht zugelassenen Anwalt eingereicht wurde.
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