BGH, Beschluss vom 2023-04-26 - I ZB 7/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.04.2023
- AktenzeichenI ZB 7/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Anhörungsrüge, die ein Schuldner gegen einen vorherigen Beschluss eingelegt hat, unzulässig ist. Der Grund dafür ist, dass diese Rüge nicht von einem beim Gericht zugelassenen Anwalt eingereicht wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Erwirkt eine Partei ein ihr günstiges, noch nicht rechtskräftiges und vorläufig vollstreckbares Urteil und schließen die Parteien danach einen Prozess
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - IV ZB 30/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - RiZ (R) 12/25
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden